Verkaufst du ein Fahrzeug B2B in ein anderes EU-Land, ist die Lieferung bei dir in Deutschland steuerfrei, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Wichtigster Praxishebel: Nachweis, dass das Fahrzeug im anderen Mitgliedstaat angekommen ist – meist durch die Gelangensbestätigung (oder gleichwertige Nachweise wie CMR). Autaxo führt dich mit Checklisten, Erinnerungen und fertigen Dokumenten durch diesen Prozess.
1) Wann gilt „Reverse-Charge“ im Sinne der ig Lieferung?
Bei einer innergemeinschaftlichen Lieferung (igL) an einen Unternehmer mit gültiger USt-IdNr. in einem anderen EU-Staat:
- Du stellst eine Nettorechnung (mit §13b UStG-Vermerk) in Deutschland aus.
- Der Erwerber schuldet die Erwerbsteuer in seinem Staat (funktional wie Reverse-Charge).
- Voraussetzungen (vereinfacht): Unternehmerstatus & gültige USt-IdNr. des Käufers (VIES-Prüfung), Warenbewegung aus Deutschland in anderen EU-Staat, Nachweis des Gelangens (siehe unten).
- Unternehmerstatus & gültige USt-IdNr. des Käufers (VIES-Prüfung),
- Warenbewegung aus Deutschland in anderen EU-Staat,
- Nachweis des Gelangens (siehe unten).
2) Gelangensbestätigung: Was steht drin?
Die Gelangensbestätigung bestätigt, dass der Gegenstand im Bestimmungsland angekommen ist. Typische Inhalte:
- Erwerber (Firma, Anschrift, USt-IdNr.),
- Ware (Fahrzeug, VIN, Menge),
- Bestimmungsland/-ort,
- Datum des Erhalts,
- Erklärung & Unterschrift des Erwerbers,
3) Typische Fehler (und wie du sie vermeidest)
- USt-IdNr. nicht geprüft/dokumentiert: Immer VIES-Check (und Screenshot/PDF) ablegen.
- Belege ohne VIN-/Referenzbezug: Dokumente müssen eindeutig dem Fahrzeug zuordenbar sein (VIN).
- Nachweise zu spät: igL steuerfrei gebucht, aber Gelangensbestätigung fehlt → Nachversteuerungsrisiko.
4) So geht’s in Autaxo (Unser Workflow)
Ziel: Steuerfreie ig-Lieferung sicher dokumentieren – mit Reminder und fertigen PDFs
- Verkauf anlegen an eine EU-Händler
- Steuerlogik „ig Lieferung (B2B)“ wird automatisch ausgewählt.
- Autaxo prüft bereits bei Kundenanlage die USt-Id Nr. (VIES-Check).
- Rechnungstext wird automatisiert angepasst & Steuersatz auf 0 % gesetzt.
- Dokumente erzeugen (1 Click PDF): Alle Pflichtvermerke enthalten.
- Gelangensbestätigung (aus Kundendaten + Deal automatisch vorausgefüllt: Kunde, USt-IdNr., Fahrzeug/VIN, Bestimmungsland)
- Reminder aktivieren:
T+3 Tage: Erinnerung „Gelangensbestätigung anfordern“.
T+14 Tage: „Nachfassen“ + Status im Vorgang rot markieren, bis Beleg vorliegt.
5) Mini-FAQ
Reicht CMR statt Gelangensbestätigung?
Ja, gleichwertig – sofern daraus eindeutig Ankunft im Bestimmungsland hervorgeht und der Bezug zur VIN klar ist.
Abholung durch den Käufer – was beachten?
Saubere Erklärung + Empfangsbestätigung mit Ort/Datum; Ausweisdokumentation & Vollmacht, falls Dritte abholen.
Wie lange aufbewahren?
Elektronisch, GoBD-konform, i. d. R. 10 Jahre.