Reverse-Charge im Kfz-Handel: Innergemeinschaftliche Lieferung & Gelangensbestätigung – kompakt erklärt

updated on 04 September 2025


Verkaufst du ein Fahrzeug B2B in ein anderes EU-Land, ist die Lieferung bei dir in Deutschland steuerfrei, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Wichtigster Praxishebel: Nachweis, dass das Fahrzeug im anderen Mitgliedstaat angekommen ist – meist durch die Gelangensbestätigung (oder gleichwertige Nachweise wie CMR). Autaxo führt dich mit Checklisten, Erinnerungen und fertigen Dokumenten durch diesen Prozess.

1) Wann gilt „Reverse-Charge“ im Sinne der ig Lieferung?

Bei einer innergemeinschaftlichen Lieferung (igL) an einen Unternehmer mit gültiger USt-IdNr. in einem anderen EU-Staat:

  • Du stellst eine Nettorechnung (mit §13b UStG-Vermerk) in Deutschland aus.
  • Der Erwerber schuldet die Erwerbsteuer in seinem Staat (funktional wie Reverse-Charge).
  • Voraussetzungen (vereinfacht): Unternehmerstatus & gültige USt-IdNr. des Käufers (VIES-Prüfung), Warenbewegung aus Deutschland in anderen EU-Staat, Nachweis des Gelangens (siehe unten).
  • Unternehmerstatus & gültige USt-IdNr. des Käufers (VIES-Prüfung),
  • Warenbewegung aus Deutschland in anderen EU-Staat,
  • Nachweis des Gelangens (siehe unten).

2) Gelangensbestätigung: Was steht drin?

Die Gelangensbestätigung bestätigt, dass der Gegenstand im Bestimmungsland angekommen ist. Typische Inhalte:

  • Erwerber (Firma, Anschrift, USt-IdNr.),
  • Ware (Fahrzeug, VIN, Menge),
  • Bestimmungsland/-ort,
  • Datum des Erhalts,
  • Erklärung & Unterschrift des Erwerbers,
Vorlage für die Gelangensbestätigung herunterladen

3) Typische Fehler (und wie du sie vermeidest)

  • USt-IdNr. nicht geprüft/dokumentiert: Immer VIES-Check (und Screenshot/PDF) ablegen.
  • Belege ohne VIN-/Referenzbezug: Dokumente müssen eindeutig dem Fahrzeug zuordenbar sein (VIN).
  • Nachweise zu spät: igL steuerfrei gebucht, aber Gelangensbestätigung fehlt → Nachversteuerungsrisiko.

4) So geht’s in Autaxo (Unser Workflow)

Ziel: Steuerfreie ig-Lieferung sicher dokumentieren – mit Reminder und fertigen PDFs

  1. Verkauf anlegen an eine EU-Händler
  2. Steuerlogik „ig Lieferung (B2B)“ wird automatisch ausgewählt. 
  3. Autaxo prüft bereits bei Kundenanlage die USt-Id Nr. (VIES-Check). 
  4. Rechnungstext wird automatisiert angepasst & Steuersatz auf 0 % gesetzt. 
  5. Dokumente erzeugen (1 Click PDF): Alle Pflichtvermerke enthalten.
  6. Gelangensbestätigung (aus Kundendaten + Deal automatisch vorausgefüllt: Kunde, USt-IdNr., Fahrzeug/VIN, Bestimmungsland)
  7. Reminder aktivieren:
    T+3 Tage: Erinnerung „Gelangensbestätigung anfordern“.
    T+14 Tage: „Nachfassen“ + Status im Vorgang rot markieren, bis Beleg vorliegt.

5) Mini-FAQ

Reicht CMR statt Gelangensbestätigung?
Ja, gleichwertig – sofern daraus eindeutig Ankunft im Bestimmungsland hervorgeht und der Bezug zur VIN klar ist.

Abholung durch den Käufer – was beachten?
Saubere Erklärung + Empfangsbestätigung mit Ort/Datum; Ausweisdokumentation & Vollmacht, falls Dritte abholen.

Wie lange aufbewahren?
Elektronisch, GoBD-konform, i. d. R. 10 Jahre.

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