Präambel
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") regeln das Vertragsverhältnis über
die zeitlich befristete Überlassung und Nutzung der Software-Plattform „Autaxo“
zwischen der
GOBERU SOLUTIONS UG (haftungsbeschränkt)
Kiefernstraße 25 c/o Julian Alessio Goßen
45525 Hattingen, Deutschland
Handelsregister: Amtsgericht Essen, HRB 36889
USt-ID: DE454764286
(im Folgenden "Anbieter")
und den jeweils registrierten, gewerblich tätigen Nutzer (im Folgenden "Kunde").
Die Angebote des Anbieters richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14
BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche
Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern (§ 13 BGB) ist ausdrücklich
ausgeschlossen.
§ 1 Geltungsbereich, Rangfolge, Vertragsbestandteile
(1) Es gelten ausschließlich diese AGB. Abweichende, entgegenstehende oder
ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden (z. B. Einkaufsbedingungen)
werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Anbieter ihrer Geltung in
Textform ausdrücklich zugestimmt hat.
(2) Bezugnahmen auf eigene Einkaufsbedingungen in Bestellungen (Purchase Orders) oder ähnlichen Dokumenten des
Kunden dienen lediglich administrativen Zwecken und haben keine rechtliche Wirkung auf
diesen Vertrag. Die vorbehaltlose Leistungserbringung durch den Anbieter gilt nicht als
Anerkennung fremder AGB.
(3) Im Fall von Widersprüchen zwischen den
Vertragsdokumenten gilt folgende Rangfolge:
- Die individuelle Bestellseite (Online-Checkout / In-App-Buchung) oder das individuelle Angebot.
- Der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) inkl. Anlagen (dieser hat bei datenschutzrechtlichen Fragen Vorrang vor allen nachfolgenden Dokumenten).
- Diese AGB.
- Die Software-Dokumentation (Funktionsbeschreibung, SLA, Support).
- Die jeweils aktuelle Preisliste (sofern vorhanden, andernfalls gelten die Preise der Bestellseite).
§ 2 Begriffsdefinitionen
-
„Plattform“: Die SaaS-Anwendung „Autaxo“ (derzeit erreichbar unter
https://garage.autaxo.de
).
- „Autorisierte Nutzer“: Natürliche Personen, die vom Kunden zur Nutzung der Plattform berechtigt wurden.
- „Kundendaten“: Alle Daten und Inhalte, die der Kunde oder seine autorisierten Nutzer in die Plattform eingeben, hochladen oder dort generieren.
-
„Software-Dokumentation“: Die jeweils aktuelle, online veröffentlichte Beschreibung
von Funktionen, Modulen und Schnittstellen. Klarstellung: Die Dokumentation
begründet keine Garantien oder Service Credits, sofern nicht explizit vereinbart. Die
aktuelle Version ist
hier zu finden
.
-
"Unterauftragsverarbeiter": Vom Anbieter zur Leistungserbringung eingesetzte
Dienstleister. Die aktuelle Liste der Unterauftragverarbeiter ist in der aktuellen
AVV
als Anlage aufgeführt.
§ 3 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden für die Dauer des Vertrages den Zugriff auf die
Plattform über das Internet bereit. Die Plattform dient als technisches Hilfsmittel zur
Unterstützung von Gebrauchtwagenhändlern bei der Digitalisierung kaufmännischer
Prozesse (z. B. technische Vorbereitung von Buchungsdaten, Differenzbesteuerung,
Export-Abwicklung) sowie der Dokumentenerstellung.
(2) Klarstellung zur steuerlichen Nutzung: Autaxo ist ein technisches Werkzeug. Der Anbieter schuldet keine steuerliche
oder rechtliche Beratung und trifft keine fachliche Einzelfallprüfung. Der Anbieter führt
keine Plausibilitäts-, Vollständigkeits- oder Angemessenheitsprüfung der vom Kunden
eingegebenen Daten und Parameter durch. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr oder
Zusicherung für die steuerliche oder rechtliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder
Anerkennung (z.B. durch Finanzbehörden oder Betriebsprüfer) der durch die Plattform
erzeugten Ergebnisse oder Dokumente. Die fachliche Prüfung, Freigabe und Verwendung
obliegt ausschließlich dem Kunden; bei Bedarf hat der Kunde fachkundigen Rat (z.B.
Steuerberater/Wirtschaftsprüfer) einzuholen.
(3) Der Anbieter entwickelt die Plattform fortlaufend weiter. Er ist berechtigt, den Funktionsumfang zu ändern, anzupassen oder
Funktionen zu entfernen, sofern die wesentlichen Leistungsmerkmale erhalten bleiben
und die Änderung für den Kunden zumutbar ist. Näheres regelt § 15.
(4) Die Nutzungslizenz ist auf den im Abonnement definierten Geschäftssitz (Standort) des
Kunden beschränkt. Für jeden weiteren Standort (insb. rechtlich selbstständige
Niederlassungen) ist ein separates Abonnement erforderlich.
(5) Der Anbieter ist berechtigt, sich zur Leistungserbringung qualifizierter Dritter als Unterauftragnehmer (z.
B. Rechenzentrumsbetreiber, API-Provider) zu bedienen. Datenschutzrechtliche Vorgaben
richten sich nach § 10 und dem AVV.
§ 4 Vertragsschluss, Testphase
Der Vertrag kommt durch die Online-Registrierung und Annahme durch den Anbieter
zustande. Die Testphase und eine etwaige anschließende Read-Only-Nutzung sind
Bestandteil dieses Vertragsverhältnisses, jedoch kostenfrei. Der Anbieter behält sich vor,
den Unternehmerstatus des Kunden (z. B. durch Validierung der USt-ID) zu prüfen.
(2) Neukunden erhalten eine einmalige, kostenfreie Testphase von 30 Tagen ab
Registrierung.
a) Der Zugang wird nach Ablauf der 30 Tage automatisch auf einen
eingeschränkten Funktionsumfang („Read-Only“) zurückgestuft, sofern der Kunde nicht
aktiv Zahlungsdaten hinterlegt und in ein kostenpflichtiges Abonnement wechselt. Es
erfolgt keine automatische Umwandlung in ein kostenpflichtiges Vertragsverhältnis.
b) Im „Read-Only“-Status können Daten eingesehen, aber weder bearbeitet noch neue Daten
hinzugefügt werden. Self-Service-Exportfunktionen können in diesem Status
eingeschränkt oder gesperrt sein; der Kunde kann jedoch bis zur Löschung gemäß
diesem Absatz einmalig die Herausgabe seiner Kundendaten in einem gängigen
maschinenlesbaren Format anfordern. Der Anbieter behält sich das Recht vor, die Daten
bei anhaltender Inaktivität (kein Wechsel in ein kostenpflichtiges Abo) nach einer Frist von
3 Monaten endgültig zu löschen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten
entgegenstehen. Der Anbieter informiert den Kunden mindestens 14 Tage vor der
endgültigen Löschung in Textform und ermöglicht ihm bis dahin die Anforderung der
Herausgabe der Daten in einem gängigen maschinenlesbaren Format (z. B. CSV/JSON).
§ 5 Nutzungsrechte und Nutzungsbeschränkungen
(1) Der Kunde erhält ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht
unterlizenzierbares Recht, die Plattform für die Dauer des Vertrages für eigene
geschäftliche Zwecke zu nutzen.
(2) Dem Kunden ist untersagt:
a) die Plattform über den vertraglich vereinbarten Umfang hinaus zu nutzen;
b) die Software zu kopieren, zu verändern, zurückzuentwickeln (Reverse Engineering), zu dekompilieren oder zu
disassemblieren, soweit dies nicht gesetzlich zwingend (z. B. gemäß § 69e UrhG) erlaubt
ist;
c) Technische Sicherheits-Scans oder Penetrationstests im Rahmen von
Kontrollrechten (z.B. nach AVV § 7) sind zulässig, wenn sie vorab abgestimmt werden
(Scope, Zeitraum, Testmethodik, Ansprechpartner) und den Betrieb der Plattform nicht
unangemessen beeinträchtigen. Der Anbieter wird eine Zustimmung nicht unbillig
verweigern; im Fall eines konkreten Sicherheitsvorfalls oder eines begründeten Verdachts
auf Sicherheitsmängel werden die Parteien kurzfristig eine angemessene
Vorgehensweise vereinbaren.
(3) Der Anbieter ist berechtigt, den Zugang bei
begründetem Verdacht auf Verstöße gegen diese AGB oder bei akuten Sicherheitsrisiken
vorübergehend zu sperren. In dringenden Fällen, etwa bei Angriffen auf die Infrastruktur,
kann die Sperrung sofort erfolgen; in sonstigen Fällen nach vorheriger Abmahnung. Die
Zahlungspflicht des Kunden bleibt während einer berechtigten Sperrung bestehen.
(4) Sofern die Software Dokumentation nutzungsbasierte Limits (z. B. Kontingente / Rate
Limits) vorsieht, sind diese einzuhalten.
§ 6 Pflichten des Kunden, GoBD-Hinweis
(1) Der Kunde verwaltet seine Nutzerkonten eigenverantwortlich und schützt
Zugangsdaten vor dem Zugriff Dritter. Er haftet für sämtliche Handlungen, die unter
Verwendung seiner Zugangsdaten vorgenommen werden, soweit er den Missbrauch zu
vertreten hat.
(2) Der Kunde hat Mängel der Plattform unverzüglich, spätestens jedoch
innerhalb von 14 Kalendertagen nach Kenntnis, in Textform anzuzeigen. Meldungen sollen
zur schnellen Bearbeitung über das vom Anbieter bereitgestellte Ticketsystem (oder den
benannten Support-Kanal) durch einen benannten Administrator erfolgen. Unterlässt der
Kunde die Anzeige, sind Mängelansprüche nur insoweit ausgeschlossen, als der Anbieter
infolge der Unterlassung keine Abhilfe schaffen konnte oder sich der Mangel
verschlimmert hat; gesetzliche Rechte, insbesondere nach § 536c BGB, bleiben
unberührt. Als benannter Support-Kanal gilt die im Impressum bzw. in der Plattform
jeweils angegebene Support-E-Mail-Adresse. Andere Kommunikationskanäle (z. B.
Telefon, Messenger-Dienste wie WhatsApp) dienen ausschließlich der allgemeinen
Kommunikation und sind nicht für die Übermittlung von personenbezogenen Daten aus
dem Verantwortungsbereich des Kunden bestimmt; der Kunde wird solche Daten über
diese Kanäle nicht bereitstellen.
(3) Der Kunde stellt den Anbieter sowie dessen Organe,
Mitarbeitende und Erfüllungsgehilfen von sämtlichen Ansprüchen Dritter – einschließlich
angemessener, nachweislich entstandener Kosten der Rechtsverfolgung und
-verteidigung (Gerichts- und Anwaltskosten, Sachverständigenkosten) – frei, die auf a)
einer rechts- oder vertragswidrigen Nutzung der Plattform durch den Kunden oder seine
autorisierten Nutzer, b) vom Kunden bereitgestellten Inhalten oder Daten (einschließlich
Verletzungen von Urheber-, Marken-, Persönlichkeits-, Wettbewerbs- und
Datenschutzrechten), oder c) einem Verstoß gegen diese AGB, insbesondere gegen die
Nutzungsbeschränkungen gemäß § 5, beruhen, soweit dies vom Kunden zu vertreten ist.
Der Anbieter informiert den Kunden unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche und
ermöglicht ihm, soweit rechtlich zulässig, die Verteidigungsführung. Vergleiche bedürfen
der vorherigen Zustimmung des Anbieters, welche nicht unbillig verweigert werden darf.
Öffentlich-rechtliche Sanktionen (z. B. Bußgelder) sind von der Freistellung nur erfasst,
soweit dies gesetzlich zulässig ist; gesetzliche Rückgriffsansprüche bleiben unberührt.
Diese Freistellungsverpflichtung unterliegt nicht den Haftungsbegrenzungen des § 12.
(4) Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, sämtliche Ergebnisse, Berechnungen,
Vorschläge, Exporte und Dokumente, die durch die Plattform erzeugt werden, vor der
weiteren Verwendung (z.B. Übergabe an Buchhaltung, Steuerberater, Banken, Behörden
oder Endkunden) auf sachliche, steuerliche und rechtliche Richtigkeit sowie
Vollständigkeit zu prüfen. Eine Prüfung, Plausibilisierung oder Freigabe durch den
Anbieter findet nicht statt. Der Kunde bleibt alleinverantwortlich für die Einhaltung aller für
ihn geltenden handels- und steuerrechtlichen Vorschriften (z.B. GoBD, § 25a UStG,
Archivierungspflichten). Die Plattform bildet Standardfälle technisch ab; individuelle
Besonderheiten oder komplexe Sachverhalte können unvollständig abgebildet werden
und müssen stets vom Kunden geprüft werden.
(5) Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten
regelmäßig über die Export-Funktionen der Plattform lokal zu sichern, um einem
Datenverlust vorzubeugen.
§ 7 Vergütung, Zahlungsbedingungen, Zusatzleistungen, Preisanpassung
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem im Bestellprozess (Checkout) gewählten
Abonnement oder der jeweils gültigen Preisliste. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der
gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Gebühren sind monatlich im Voraus fällig.
(2) Optionale
Integrationen, Services oder Transaktionen (z. B. erweiterte FIN-Abfragen,
Bonitäts-Reports, Fahrzeug-Abfragen, integrierte Drittanbieter o.Ä.), die nicht im
Grundabonnement enthalten sind, werden gesondert ausgewiesen. Die Abrechnung
erfolgt nach bestätigter Nutzung bzw. Buchung. Überschreitungen von inkludierten
Kontingenten (Overages) werden am Periodenende gemäß der jeweils aktuellen Preisliste
abgerechnet.
(3) Die Abrechnung erfolgt jeweils im Voraus für den Abrechnungszeitraum.
Gezahlte Entgelte (Grundgebühren und Entgelte für Zusatzleistungen) sind grundsätzlich
nicht erstattungsfähig („No Refund Policy“). Hiervon unberührt bleiben gesetzlich
zwingende Rückforderungsansprüche, insbesondere im Fall einer berechtigten
außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund wegen einer vom Anbieter zu
vertretenden Pflichtverletzung.
(4) a) Gerät der Kunde mit fälligen Entgelten in Verzug,
kann der Anbieter den Zugang zur Plattform nach Androhung in Textform und einer
Nachfrist von mindestens 14 Kalendertagen vorübergehend sperren. b) Bei einem Verzug
von mehr als zwei Monatsentgelten ist der Anbieter zur außerordentlichen Kündigung des
Vertrages berechtigt.
(5) a) Kostenbasierte Anpassung: Der Anbieter ist berechtigt, die
laufenden Gebühren höchstens zweimal pro Kalenderjahr mit Wirkung für die Zukunft
anzupassen, sofern sich die dem Dienst zugrunde liegenden Kostenstrukturen (z.B.
Hosting, Personal, externe Dienstleister, Infrastruktur, gesetzliche Anforderungen)
wesentlich verändern. Die Anpassung erfolgt nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) und nur
in dem Umfang, in dem sich die maßgeblichen Kostenveränderungen auf die
Gesamtkalkulation des Dienstes auswirken; Kostensenkungen sind entsprechend zu
berücksichtigen. b) Funktionserweiterungen (Feature-Pricing): Stellt der Anbieter dem
Kunden im Rahmen des gebuchten Abonnements neue oder wesentlich erweiterte
Funktionen bereit, die über den bisherigen Leistungsumfang hinausgehen und objektiv
einen Mehrwert für die typischen Anwendungsfälle bieten, kann der Anbieter hierfür die
laufenden Gebühren mit Wirkung für die Zukunft angemessen anpassen. Der Anbieter
wird in der Mitteilung konkret benennen, welche Funktionserweiterungen den Anlass
bilden und welche Preisänderung daraus folgt. c) Mitteilung und Sonderkündigung:
Erhöhungen nach a) oder b) werden dem Kunden mindestens sechs (6) Wochen vor
ihrem Wirksamwerden in Textform unter Angabe der wesentlichen Gründe mitgeteilt. Der
Kunde kann den Vertrag bis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung
außerordentlich kündigen (Sonderkündigungsrecht). Macht der Kunde von diesem Recht
keinen Gebrauch, gelten die neuen Preise ab Wirksamwerden als vereinbart.
(6) Die Abwicklung der Zahlungen erfolgt über externe Zahlungsdienstleister (z. B. Stripe
Payments Europe, Ltd., Irland). Der Kunde stimmt zu, dass die für die Zahlungsabwicklung
erforderlichen Daten (z. B. Name, Anschrift, Zahlungsinformationen) an den Dienstleister
übermittelt werden. Die Datenübermittlung erfolgt zum Zweck der Vertragsdurchführung
(Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Es gelten ergänzend die Nutzungsbedingungen des
Zahlungsdienstleisters.
§ 8 Verfügbarkeit und Service Level Agreement (SLA)
(1) Der Anbieter strebt eine Verfügbarkeit der Plattform von 98,5 % im Monatsdurchschnitt
am Übergabepunkt (Router-Ausgang Rechenzentrum) an. Die genannte Verfügbarkeit
stellt kein Garantieversprechen im Rechtssinne dar, sondern beschreibt ein Service-Ziel.
(2) Von der Berechnung der Verfügbarkeit ausgenommen sind: a) angekündigte
Wartungsarbeiten (geplante Wartungsarbeiten werden grundsätzlich mindestens 48
Stunden vorher angekündigt; Notfallwartungen können kurzfristig erfolgen); b) Zeiten der
Nichtverfügbarkeit aufgrund von Umständen, die nicht im Einflussbereich des Anbieters
liegen (z. B. höhere Gewalt, Ausfall öffentlicher Kommunikationsnetze, Störungen beim
Cloud-Provider); c) Sperrungen aufgrund von Sicherheitsvorfällen oder
Vertragsverstößen des Kunden.
(3) Messung, Zeiträume und Reaktionszeiten richten sich
nach der Software-Dokumentation. Ein Anspruch auf pauschalierte Servicegutschriften
(Service Credits) besteht nicht. Gesetzliche Mängelrechte und die Haftungsregelung in §
12 bleiben unberührt. Bei wiederholter, vom Anbieter zu vertretender wesentlicher
Unterschreitung der Zielverfügbarkeit ist der Kunde berechtigt, den Vertrag aus
wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen.
§ 9 Gewährleistung
(1) Der Anbieter leistet Gewähr dafür, dass die Plattform während der Vertragslaufzeit die
vertraglich vereinbarte Beschaffenheit aufweist und den wesentlichen Funktionen gemäß
der Software-Dokumentation entspricht.
(2) Auftretende Sach- und Rechtsmängel
beseitigt der Anbieter innerhalb angemessener Frist. Die Beseitigung kann auch durch
das Aufzeigen von Umgehungsmöglichkeiten (Workarounds) erfolgen.
(3) Der Anbieter
übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Nutzung der Plattform bestimmte wirtschaftliche
Ziele oder steuerliche Anerkennungen (z. B. durch Betriebsprüfer) sicherstellt.
Algorithmen werden mit kaufmännischer Sorgfalt gepflegt, eine Garantie für die
Richtigkeit im steuerlichen Einzelfall ist jedoch ausgeschlossen.
(4) Die
verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel gemäß § 536a Abs. 1 BGB wird
ausgeschlossen.
(5) Klarstellung: Die Gewährleistung nach Abs. 1-2 bezieht sich auf die
technische Funktionsfähigkeit der Plattform (Bereitstellung, Bedienbarkeit und
Verarbeitung gemäß der Software-Dokumentation) und nicht auf die inhaltliche Richtigkeit
fachlicher Ergebnisse. Soweit die Plattform steuerliche oder rechtliche Logiken,
Berechnungen oder Beleg-/Vertragsvorlagen bereitstellt, schuldet der Anbieter insoweit
ausschließlich die technische Verarbeitung der vom Kunden bereitgestellten Eingaben
und Konfigurationen. Eine Gewähr für steuerliche oder rechtliche Richtigkeit,
Anerkennung oder Prüfungsfestigkeit im Einzelfall ist ausgeschlossen; § 3 Abs. 2 und § 6
Abs. 4 bleiben unberührt.
§ 10 Datenschutz, AVV, Unterauftragsverarbeiter, KI-Training
(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden im Sinne
von Art. 28 DSGVO. Hierfür gilt die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung („AVV“) als
integraler Bestandteil dieses Vertrags. Die AVV kommt mit Abschluss des Hauptvertrags
(z. B. durch Registrierung und/oder Buchung eines kostenpflichtigen Abonnements) in
elektronischer Form zustande und bedarf keiner gesonderten Unterzeichnung.
Maßgeblich ist die dem Kunden bei Vertragsschluss bereitgestellte Fassung der AVV
(Version/Datum), die der Kunde in dauerhaft speicherbarer Form herunterladen kann. Ein
Online-Abruf einer „aktuellen Fassung“ dient lediglich der Information; Änderungen
erfolgen ausschließlich nach Maßgabe der Änderungsregelungen in AGB und AVV.
(2) Unterauftragsverarbeiter und deren Standorte sind in der Anlage zum AVV genannt
und können gemäß dem im AVV definierten Verfahren ergänzt oder geändert werden.
(3) Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) zum Schutz der Daten sind im AVV
bzw. dessen Anhang beschrieben.
(4) Der Anbieter informiert den Kunden unverzüglich
über Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten, soweit diese den Kunden
betreffen.
(5) Übermittlungen von Daten in Drittländer (außerhalb EU/EWR) erfolgen nur
auf Grundlage geeigneter Garantien (z. B. EU-Standardvertragsklauseln / EU-SCC).
(6) Der Anbieter ist berechtigt, nicht-personenbezogene, vollständig anonymisierte oder
aggregierte Daten für Zwecke der Statistik, Qualitätssicherung, Produktverbesserung und
für Branchenanalysen zu nutzen, sofern hierdurch weder der Kunde noch natürliche
Personen identifizierbar sind und keine vertraulichen Informationen oder
Geschäftsgeheimnisse des Kunden offengelegt werden; § 11 bleibt unberührt. Eine
Re-Identifikation des Kunden oder natürlicher Personen ist ausgeschlossen.
Trainingsdaten für KI-Funktionen (Künstliche Intelligenz) dürfen keine
personenbezogenen Daten enthalten; eine Nutzung von Kundendaten für
Trainingszwecke erfolgt nur in vollständig anonymisierter oder aggregierter Form oder mit
vorheriger Zustimmung des Kunden in Textform.
§ 11 Informationssicherheit und Vertraulichkeit
(1) Die Parteien verpflichten sich, alle als vertraulich gekennzeichneten oder ihrer Natur
nach vertraulichen Informationen (insb. Geschäftsgeheimnisse, technische Details,
Kundenlisten) unbefristet geheim zu halten und nur für Zwecke der Vertragsdurchführung
zu verwenden. Dies gilt nicht, soweit die Informationen a) der empfangenden Partei bei
Offenlegung nachweislich bereits rechtmäßig bekannt waren, b) ohne Verstoß gegen
diese Verpflichtung allgemein bekannt werden, c) der empfangenden Partei von einem
Dritten rechtmäßig ohne Geheimhaltungspflicht bekannt gemacht werden oder d) von der
empfangenden Partei unabhängig entwickelt wurden. Gesetzliche Offenlegungspflichten
oder behördliche/gerichtliche Anordnungen bleiben unberührt; die empfangende Partei
informiert die andere Partei – soweit rechtlich zulässig – vorab. Der Anbieter darf
vertrauliche Informationen an Unterauftragsverarbeiter weitergeben, soweit dies zur
Vertragserfüllung erforderlich ist und diese zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.
(2) Der Anbieter setzt angemessene technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) ein,
um die Sicherheit der Plattform zu gewährleisten.
(3) Protokoll- und Diagnosedaten
dürfen zur Sicherstellung des Betriebs, zur Abwehr von Angriffen und zur
Kapazitätsplanung verarbeitet werden.
§ 12 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung
von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Übernahme einer Garantie, bei arglistigem
Verschweigen eines Mangels sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei leichter
Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
(Kardinalpflichten). Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die
ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren
Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(3) Im Falle der Haftung gemäß Abs. 2
ist die Ersatzpflicht auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren vertragstypischen
Schaden begrenzt. Die Parteien sind sich einig, dass der typischerweise vorhersehbare
Schaden angesichts der Art der Leistung (technische Bereitstellung ohne steuerliche
Beratung) durch die vereinbarte Vergütung angemessen abgebildet wird. Die Haftung ist
daher der Höhe nach wie folgt begrenzt: a) je Schadensfall auf maximal drei (3)
Monatsgrundgebühren (netto) des vom Kunden zum Zeitpunkt des Schadensfalls
gebuchten Abonnements und b) insgesamt pro Vertragsjahr auf maximal zwölf (12)
Monatsgrundgebühren (netto) des vom Kunden zum Zeitpunkt des Schadensfalls
gebuchten Abonnements. Die Monatsgrundgebühr ist die monatliche Grundgebühr des
Abonnements (ohne nutzungsbasierte Zusatzentgelte/Overages), sofern nicht im
Einzelfall ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
(4) Im Rahmen der Haftung
nach Abs. 2 und Abs. 3 ist die Haftung für Verlust von Daten auf den typischen
Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und ordnungsgemäßer
Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre. Eine Haftung für mittelbare Schäden
und Folgeschäden, insbesondere entgangenen Gewinn oder Produktionsausfall, ist
ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
(5) Die vorstehenden
Haftungsbeschränkungen gelten für alle Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund,
und auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Organe, Mitarbeitenden und
Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
§ 13 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Die Laufzeit des kostenpflichtigen Abonnements beginnt erst mit dem aktiven Wechsel
des Kunden in ein kostenpflichtiges Abonnement (Hinterlegung von Zahlungsdaten und
Tarifwahl in der Plattform). Das Abonnement läuft auf unbestimmte Zeit und kann gemäß
Abs. 2 gekündigt werden. Die Testphase sowie eine etwaige Read-Only-Nutzung
begründen keine Zahlungspflicht.
(2) Der Kunde kann das Abonnement jederzeit mit
Wirkung zum Ende der jeweils laufenden Abrechnungsperiode kündigen. Maßgeblich ist
der im Kundenkonto bzw. auf der In-App-Bestellseite ausgewiesene Zeitpunkt des
Periodenendes (MEZ/MESZ). Die Kündigung kann über die Funktion in den
Kontoeinstellungen („Cancel Subscription“/„Abonnement kündigen”) erklärt werden. In
Textform (z. B. per E-Mail) kann die Kündigung nur erklärt werden, sofern die
Kündigungsfunktion in der Software aus technischen Gründen nicht verfügbar ist; in
diesem Fall ist sie von einer beim Kundenkonto hinterlegten Administrator-E-Mail-Adresse
zu erklären und muss die eindeutige Zuordnung des Kundenkontos ermöglichen.
(3) Das
Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien
unberührt.
(4) Mit Ablauf der Abrechnungsperiode, zu der die Kündigung wirksam wird
(„Vertragsende“), wird der Zugang des Kunden zur Software in einen eingeschränkten
Funktionsumfang („Read-Only“) versetzt. In diesem Status kann der Kunde Inhalte
einsehen, jedoch keine Änderungen mehr vornehmen sowie keine neuen Datensätze
(insbesondere Fahrzeuge, Kunden, Transaktionen) anlegen. Self-Service-Exportfunktionen
stehen nach Vertragsende grundsätzlich nicht mehr zur Verfügung, soweit sie nicht gemäß
Abs. 5 im Rahmen eines Archiv-Abonnements freigeschaltet sind. Der Kunde kann jedoch
innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Vertragsende einmalig die Herausgabe seiner
Kundendaten in einem gängigen maschinenlesbaren Format anfordern. Maßgeblich für
das Vertragsende ist der im Kundenkonto bzw. auf der In-App-Bestellseite ausgewiesene
Zeitpunkt (MEZ/MESZ). Nach Ablauf der Frist besteht kein Anspruch auf Wiederherstellung
oder Rekonstruktion von Daten, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
(5) Der
Anbieter kann dem Kunden optional ein kostenpflichtiges Archiv-Abonnement
(„AutaxoArchiv“) anbieten, das über den in Abs. 4 genannten Zeitraum hinaus einen
fortgesetzten Zugriff im Read-Only-Status ermöglicht. Im Rahmen des AutaxoArchiv kann
der Read-Only-Modus erweitert sein, sodass der Kunde zusätzlich Download- und
Exportfunktionen (z. B. für Exporte/Nachweise) nutzen kann; die Anlage neuer Datensätze
sowie das Bearbeiten bestehender Inhalte bleibt ausgeschlossen. Preis, Laufzeit und
Umfang ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste bzw. der In-App-Bestellseite.
Sofern der Kunde kein AutaxoArchiv abschließt, werden die Kundendaten nach Ablauf des
in Abs. 4 genannten Zeitraums gelöscht, soweit keine gesetzlichen
Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Die Löschung erfolgt hinsichtlich aktiver
Kopien binnen dreißig (30) Tagen. Sicherungskopien (Backups) werden im Rahmen der
regulären Backup-Rotation überschrieben; maßgeblich sind insoweit die in der AVV
(Anlage 1 – TOMs) beschriebenen allgemeinen Rotationsgrundsätze. Auf Wunsch stellt
der Anbieter eine Löschbestätigung zur Verfügung.
§ 14 Referenzen, Marketing
(1) Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden unter Nennung des Unternehmensnamens in
Wortform (ohne Logo) als Referenz auf der Website und in Vertriebsunterlagen zu
nennen, sofern der Kunde dem nicht in Textform widerspricht (Opt-out).
(2) Die Nutzung
des Kundenlogos oder die Veröffentlichung detaillierter Fallstudien bedarf der vorherigen
Zustimmung des Kunden (Opt-in). Diese Zustimmung kann z. B. durch Checkbox im
Onboarding oder per E-Mail erteilt werden und ist jederzeit mit Wirkung für die Zukunft
widerruflich.
(3) Im Falle eines Widerrufs entfernt der Anbieter die Nennung innerhalb
einer angemessenen Frist (ca. 14 Tage für Online-Medien).
(4) Die Referenznennung nach
Abs. 1 erfolgt nur, soweit keine individuelle Vertraulichkeitsvereinbarung oder gesetzliche
Geheimhaltungspflicht entgegensteht. Der Kunde kann der Referenznennung jederzeit in
Textform widersprechen; der Anbieter wird die Nennung dann innerhalb einer
angemessenen Frist entfernen.
§ 15 Änderungen dieser AGB
(1) Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, sofern hierfür ein
triftiger Grund vorliegt (z.B. Änderungen der Gesetzeslage oder Rechtsprechung,
Sicherheitsanforderungen, Produktweiterentwicklung, Anpassungen an organisatorische
Prozesse oder technische Spezifikationen). a) Nicht wesentliche Änderungen (z.B.
redaktionelle Klarstellungen, Aktualisierung von Verweisen, Änderungen ohne Nachteil für
den Kunden) treten nach Mitteilung in Textform in Kraft. b) Wesentliche Änderungen, die
die Hauptleistungspflichten, die Vergütung, die Laufzeit/Kündigung oder die Haftung zum
Nachteil des Kunden betreffen, werden dem Kunden mindestens sechs (6) Wochen vor
Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Solche Änderungen werden nur wirksam, wenn der
Kunde ihnen zustimmt (z.B. durch Bestätigung in der Plattform oder in Textform). Lehnt
der Kunde ab oder erteilt er keine Zustimmung, gelten die bisherigen Regelungen fort; der
Anbieter ist berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von vier (4) Wochen zu kündigen. c) Für
Preisanpassungen gilt § 7 Abs. 5 vorrangig.
(2) Funktionale Änderungen oder der Entfall
einzelner Funktionen/Integrationen sind zulässig, wenn sie zumutbar sind (insb. wenn
gleichwertige Alternativen bereitgestellt werden, eine geringe Nutzungsquote vorliegt
oder sich Drittanbieter-Schnittstellen ändern). a) Ankündigungsfrist: Grundsätzlich
mindestens sechs Wochen. b) Bei (i) sicherheitskritischen oder gesetzlich gebotenen
Änderungen und (ii) kurzfristigen, außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters
liegenden Änderungen von Drittanbieter-Schnittstellen (APIs), die eine fristgerechte
Anpassung unzumutbar machen, ist eine kürzere Frist zulässig. Der Anbieter informiert
den Kunden unverzüglich nach Kenntnis. c) Der Anbieter stellt – soweit zumutbar –
Migrationshinweise oder funktionale Alternativen bereit. d) Sonderkündigungsrecht bei
wesentlicher, nicht zumutbarer Verschlechterung.
§ 16 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des
UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Essen, soweit
der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Eine Aufrechnung durch den Kunden ist
nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Forderungen
zulässig. Zurückbehaltungsrechte darf der Kunde nur geltend machen, soweit sie auf
demselben Vertragsverhältnis beruhen.
(4) Änderungen und Ergänzungen dieses
Vertrages bedürfen der Textform.
(5) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein
oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam (Salvatorische Klausel). Anstelle der
unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
(6) Erfüllungsort für alle
Leistungen des Anbieters ist der Sitz des Anbieters.
(7) Der Anbieter ist berechtigt, diesen
Vertrag sowie die sich hieraus ergebenden Rechte und Pflichten ganz oder teilweise auf
mit ihm verbundene Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG oder auf Rechtsnachfolger
(z. B. im Rahmen eines Asset- oder Share-Deals, einer Umwandlung oder sonstigen
Strukturmaßnahme) zu übertragen. Der Anbieter informiert den Kunden hierüber in
Textform. Der Kunde darf Ansprüche aus diesem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung
des Anbieters abtreten; § 354a HGB bleibt unberührt.
(8) Die Bestellseite bzw. das
individuelle Angebot, dieser Vertrag einschließlich dieser AGB, der jeweils gültigen
Preisliste, der Software-Dokumentation sowie der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)
bilden die vollständige Vereinbarung der Parteien zum Vertragsgegenstand und ersetzen
alle vorherigen mündlichen oder schriftlichen Absprachen hierzu. Individuelle
Vereinbarungen in Textform gehen diesen AGB im Zweifel vor.
§ 17 IP-Freistellung
(1) Der Anbieter stellt den Kunden von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die gegen den
Kunden aufgrund der vertragsgemäßen Nutzung der unveränderten Plattform wegen
Verletzung von Schutzrechten (insbesondere Urheber-, Marken- oder Patentrechten)
geltend gemacht werden, sofern der Kunde a) den Anbieter unverzüglich in Textform
informiert, b) die alleinige Verteidigungsführung und Vergleichsverhandlungen dem
Anbieter überlässt und c) den Anbieter in zumutbarem Umfang unterstützt.
(2) Die
Freistellungspflicht entfällt, soweit die geltend gemachten Ansprüche darauf beruhen,
dass der Kunde a) die Plattform vertragswidrig nutzt, b) sie mit nicht vom Anbieter
freigegebener Software oder Daten kombiniert oder c) eigenmächtige Änderungen an der
Plattform vornimmt oder vornehmen lässt.
(3) Zur Abhilfe darf der Anbieter nach eigener
Wahl a) die Plattform so ändern, dass eine Rechtsverletzung nicht mehr vorliegt, b) dem
Kunden das Recht zur weiteren Nutzung verschaffen oder c) die betroffene Funktion
ersetzen. Ist dem Anbieter eine solche Abhilfe nicht zu wirtschaftlich angemessenen
Bedingungen möglich, darf er den Vertrag hinsichtlich der betroffenen Funktion
außerordentlich kündigen und bereits im Voraus bezahlte Entgelte für den Zeitraum nach
Wirksamwerden der Kündigung anteilig erstatten.
(4) Soweit gesetzlich zulässig,
unterliegen Ansprüche des Kunden aus oder im Zusammenhang mit der Freistellung nach
diesem § 17 den Haftungsbestimmungen und Haftungsbegrenzungen des § 12 dieser
AGB. Unberührt bleiben zwingende gesetzliche Haftungstatbestände gemäß § 12 Abs. 1.
§ 18 Höhere Gewalt
(1) Als höhere Gewalt gelten Ereignisse außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs einer
Partei (z. B. Naturkatastrophen, Krieg, Terror, Pandemien, Streik, Ausfall von Strom- oder
Telekommunikationsnetzen, Störungen bei Cloud- oder Infrastrukturprovidern,
behördliche Anordnungen), die die Erbringung der vertraglichen Leistungen wesentlich
beeinträchtigen oder unmöglich machen.
(2) Solange und soweit eine Partei aufgrund
höherer Gewalt an der Erfüllung ihrer Pflichten gehindert ist, ruhen diese Pflichten;
vereinbarte Fristen verlängern sich um die Dauer der Störung zuzüglich einer
angemessenen Wiederanlaufzeit.
(3) Dauert die Störung durch höhere Gewalt länger als
60 aufeinanderfolgende Tage an und ist die Vertragserfüllung dadurch wesentlich
beeinträchtigt, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund mit
sofortiger Wirkung zu kündigen. Bereits im Voraus bezahlte Entgelte für den Zeitraum
nach Wirksamwerden der Kündigung werden anteilig erstattet.
§ 19 Exportkontrolle & Compliance
(1) Der Kunde versichert, nicht auf einschlägigen Sanktions- oder Embargolisten
(insbesondere der EU oder der USA) geführt zu werden und die für ihn geltenden
exportkontrollrechtlichen Vorschriften einzuhalten. Der Kunde verpflichtet sich, die
Plattform nicht für Transaktionen zu nutzen, die gegen solche Vorschriften verstoßen.
(2) Der Kunde verpflichtet sich, alle anwendbaren Anti-Korruptions-, Anti-Bestechungs- und
Geldwäscheregelungen einzuhalten. Verstößt der Kunde erheblich gegen diese Pflichten,
ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen.
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Version 1.2 29.12.2025