Differenzbesteuerung § 25a im Kfz-Handel – mit Beispiel & Checkliste

published on 02 September 2025


Kurz gesagt: Wenn du Fahrzeuge ohne ausgewiesene USt einkaufst (z. B. von Privat oder Händler mit § 25a-Rechnung), fällt beim Verkauf nur auf die Marge Umsatzsteuer an. Die USt. steckt also in der Differenz zwischen Verkauf und Einkauf. Saubere Dokumentation ist Pflicht – so ist die nächste Betriebsprüfung deutlich entspannter.

1) Wann gilt § 25a UStG?

§ 25a (Differenzbesteuerung) greift für Gebrauchtfahrzeuge, wenn

  • der Einkauf ohne ausgewiesene USt erfolgt ist
    (z. B. Privatkauf, Inzahlungnahme von Privat, Händlerrechnung mit Hinweis „§ 25a UStG – Differenzbesteuerung“),
  • kein Vorsteuerabzug aus dem Einkauf möglich ist,
  • du als Wiederverkäufer tätig bist (Handel).

Wichtig: Kaufst du bei einem Unternehmer mit USt-Ausweis, gilt Regelbesteuerung –
§ 25a ist dann nicht anwendbar.

2) Wann gilt § 25a nicht?

  • Einkauf mit USt-Ausweis (Vorsteuerabzug möglich) → Regelbesteuerung.
  • Neufahrzeuge/Import-Sonderfälle, die nicht unter die Margin-Regel fallen.
  • Gemischte Rechnungen: Zubehör/Service mit eigener USt muss sauber getrennt werden.

Merke: Der Hinweis „§ 25a UStG – Differenzbesteuerung“ gehört auf deine Ausgangsrechnung. Kein USt-Ausweis auf dem Gesamtpreis.

3) Beispielrechnung (19 %)

  • Einkaufspreis (brutto): 8.500 €
  • Verkaufspreis (brutto): 10.900 €
  • Marge (brutto): 10.900 € − 8.500 € = 2.400 €
  • darin enthaltene USt: 2.400 € × 19/119 ≈ 383,19 €
  • Nettomarge: 2.400 € − 383,19 € = 2.016,81 €

Sonderfälle:

  • Null- oder Negativmarge: keine USt aus der Marge.
  • Zubehör/Service (z. B. Wunschkennzeichen, Aufbereitung, Zusatzgarantie) separat mit USt ausweisen – nicht in die Marge mischen.

4) Typische Fehler – und wie du sie vermeidest

  • USt auf den Gesamtpreis statt nur auf die Marge --> immer 19/119 aus der Marge
  • Falscher Anwendungsfall: Einkauf mit USt-Ausweis → Regelbesteuerung
  • Lückenhafte Doku (kein ID-Nachweis, unklare Inzahlungnahme) → siehe Checkliste
  • Gemischte Vorgänge nicht getrennt (Zubehör/Leistungen) → Positionen splitten
  • Hinweis auf § 25a fehlt auf der Rechnung → Pflichtangabe ergänzen

5) Doku-Checkliste (kurz & praxisnah)

  • Ankauf: Kaufvertrag, ID-Nachweis (Privat), Kfz-Papiere (Kopie), Bestandsaufnahme
  • Wareneingang: Erfassung im Bestand mit Kaufpreis
  • Verkauf: Rechnung mit § 25a-Hinweis, Zubehör/Leistungen ggf. separat
  • Sonderfälle: ig Erwerb/Ausfuhr → Zusatznachweise
  • Ablage: Eine revisionssichere/GoBD-konforme Ablage wie mit Autaxo

6) So geht’s in Autaxo

  1. Fahrzeug anlegen z.B. via VIN Abfrage → Autaxo zieht Stammdaten automatisch, du ergänzt Zustand & Preis und zusätzliche Angaben
  2. Kauf hinterlegen – z.B. von einer Privatperson → Rechnung hochladen oder konforme Ankaufrechnung mit Autaxo generieren 
  3. Verkauf anlegen → Autaxo erkennt automatisiert §25a Fall und berechnet Marge/USt korrekt und setzt den § 25a-Hinweis auf die Rechnung
  4. Export zu DATEV (SKR04) → Buchungsstapel pro Vorgang generieren und ans Steuerbüro übergeben.

7) Mini-FAQ

Muss ich USt auf der Rechnung ausweisen?
Nein. Bei § 25a kein USt-Ausweis auf den Gesamtpreis – stattdessen der Hinweis auf die Differenzbesteuerung.

Darf ich Vorsteuer aus Reparaturen ziehen?
Aus dem Einkauf des Fahrzeugs nein. Aus separaten Dienstleistungen (z. B. Werkstatt) grundsätzlich ja, sofern ordnungsgemäß in Rechnung gestellt – in der Praxis sauber trennen.

Was, wenn ich Verlust mache?
Bei Null-/Negativmarge entsteht keine USt aus § 25a.

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