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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Nutzung der Software-as-a-Service Plattform "Autaxo"

Version 1.2 vom 29.12.2025

Präambel

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") regeln das Vertragsverhältnis über die zeitlich befristete Überlassung und Nutzung der Software-Plattform „Autaxo“ zwischen der

GOBERU SOLUTIONS UG (haftungsbeschränkt)

Kiefernstraße 25 c/o Julian Alessio Goßen

45525 Hattingen, Deutschland

Handelsregister: Amtsgericht Essen, HRB 36889

USt-ID: DE454764286

(im Folgenden "Anbieter")

und den jeweils registrierten, gewerblich tätigen Nutzer (im Folgenden "Kunde").

Die Angebote des Anbieters richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern (§ 13 BGB) ist ausdrücklich ausgeschlossen.

§ 1 Geltungsbereich, Rangfolge, Vertragsbestandteile

(1) Es gelten ausschließlich diese AGB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden (z. B. Einkaufsbedingungen) werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Anbieter ihrer Geltung in Textform ausdrücklich zugestimmt hat. (2) Bezugnahmen auf eigene Einkaufsbedingungen in Bestellungen (Purchase Orders) oder ähnlichen Dokumenten des Kunden dienen lediglich administrativen Zwecken und haben keine rechtliche Wirkung auf diesen Vertrag. Die vorbehaltlose Leistungserbringung durch den Anbieter gilt nicht als Anerkennung fremder AGB. (3) Im Fall von Widersprüchen zwischen den Vertragsdokumenten gilt folgende Rangfolge:

Die individuelle Bestellseite (Online-Checkout / In-App-Buchung) oder das individuelle Angebot.

Der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) inkl. Anlagen (dieser hat bei datenschutzrechtlichen Fragen Vorrang vor allen nachfolgenden Dokumenten).

Diese AGB.

Die Software-Dokumentation (Funktionsbeschreibung, SLA, Support).

Die jeweils aktuelle Preisliste (sofern vorhanden, andernfalls gelten die Preise der Bestellseite).

§ 2 Begriffsdefinitionen

„Plattform“: Die SaaS-Anwendung „Autaxo“ (derzeit erreichbar unter garage.autaxo.de ). 

„Autorisierte Nutzer“: Natürliche Personen, die vom Kunden zur Nutzung der Plattform berechtigt wurden.

„Kundendaten“: Alle Daten und Inhalte, die der Kunde oder seine autorisierten Nutzer in die Plattform eingeben, hochladen oder dort generieren.

„Software-Dokumentation“: Die jeweils aktuelle, online veröffentlichte Beschreibung von Funktionen, Modulen und Schnittstellen. Klarstellung: Die Dokumentation begründet keine Garantien oder Service Credits, sofern nicht explizit vereinbart. Die aktuelle Version ist hier zu finden. 

"Unterauftragsverarbeiter": Vom Anbieter zur Leistungserbringung eingesetzte Dienstleister. Die aktuelle Liste der Unterauftragverarbeiter ist in der aktuellen AVV als Anlage aufgeführt. 

§ 3 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

(1) Der Anbieter stellt dem Kunden für die Dauer des Vertrages den Zugriff auf die Plattform über das Internet bereit. Die Plattform dient als technisches Hilfsmittel zur Unterstützung von Gebrauchtwagenhändlern bei der Digitalisierung kaufmännischer Prozesse (z. B. technische Vorbereitung von Buchungsdaten, Differenzbesteuerung, Export-Abwicklung) sowie der Dokumentenerstellung. (2) Klarstellung zur steuerlichen Nutzung: Autaxo ist ein technisches Werkzeug. Der Anbieter schuldet keine steuerliche oder rechtliche Beratung und trifft keine fachliche Einzelfallprüfung. Der Anbieter führt keine Plausibilitäts-, Vollständigkeits- oder Angemessenheitsprüfung der vom Kunden eingegebenen Daten und Parameter durch. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr oder Zusicherung für die steuerliche oder rechtliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder Anerkennung (z.B. durch Finanzbehörden oder Betriebsprüfer) der durch die Plattform erzeugten Ergebnisse oder Dokumente. Die fachliche Prüfung, Freigabe und Verwendung obliegt ausschließlich dem Kunden; bei Bedarf hat der Kunde fachkundigen Rat (z.B. Steuerberater/Wirtschaftsprüfer) einzuholen. (3) Der Anbieter entwickelt die Plattform fortlaufend weiter. Er ist berechtigt, den Funktionsumfang zu ändern, anzupassen oder Funktionen zu entfernen, sofern die wesentlichen Leistungsmerkmale erhalten bleiben und die Änderung für den Kunden zumutbar ist. Näheres regelt § 15. (4) Die Nutzungslizenz ist auf den im Abonnement definierten Geschäftssitz (Standort) des Kunden beschränkt. Für jeden weiteren Standort (insb. rechtlich selbstständige Niederlassungen) ist ein separates Abonnement erforderlich. (5) Der Anbieter ist berechtigt, sich zur Leistungserbringung qualifizierter Dritter als Unterauftragnehmer (z. B. Rechenzentrumsbetreiber, API-Provider) zu bedienen. Datenschutzrechtliche Vorgaben richten sich nach § 10 und dem AVV.

§ 4 Vertragsschluss, Testphase

Der Vertrag kommt durch die Online-Registrierung und Annahme durch den Anbieter zustande. Die Testphase und eine etwaige anschließende Read-Only-Nutzung sind Bestandteil dieses Vertragsverhältnisses, jedoch kostenfrei. Der Anbieter behält sich vor, den Unternehmerstatus des Kunden (z. B. durch Validierung der USt-ID) zu prüfen. (2) Neukunden erhalten eine einmalige, kostenfreie Testphase von 30 Tagen ab Registrierung. a) Der Zugang wird nach Ablauf der 30 Tage automatisch auf einen eingeschränkten Funktionsumfang („Read-Only“) zurückgestuft, sofern der Kunde nicht aktiv Zahlungsdaten hinterlegt und in ein kostenpflichtiges Abonnement wechselt. Es erfolgt keine automatische Umwandlung in ein kostenpflichtiges Vertragsverhältnis. b) Im „Read-Only“-Status können Daten eingesehen, aber weder bearbeitet noch neue Daten hinzugefügt werden. Self-Service-Exportfunktionen können in diesem Status eingeschränkt oder gesperrt sein; der Kunde kann jedoch bis zur Löschung gemäß diesem Absatz einmalig die Herausgabe seiner Kundendaten in einem gängigen maschinenlesbaren Format anfordern. Der Anbieter behält sich das Recht vor, die Daten bei anhaltender Inaktivität (kein Wechsel in ein kostenpflichtiges Abo) nach einer Frist von 3 Monaten endgültig zu löschen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Der Anbieter informiert den Kunden mindestens 14 Tage vor der endgültigen Löschung in Textform und ermöglicht ihm bis dahin die Anforderung der Herausgabe der Daten in einem gängigen maschinenlesbaren Format (z. B. CSV/JSON).

§ 5 Nutzungsrechte und Nutzungsbeschränkungen

(1) Der Kunde erhält ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, die Plattform für die Dauer des Vertrages für eigene geschäftliche Zwecke zu nutzen. (2) Dem Kunden ist untersagt: a) die Plattform über den vertraglich vereinbarten Umfang hinaus zu nutzen; b) die Software zu kopieren, zu verändern, zurückzuentwickeln (Reverse Engineering), zu dekompilieren oder zu disassemblieren, soweit dies nicht gesetzlich zwingend (z. B. gemäß § 69e UrhG) erlaubt ist; c) Technische Sicherheits-Scans oder Penetrationstests im Rahmen von Kontrollrechten (z.B. nach AVV § 7) sind zulässig, wenn sie vorab abgestimmt werden (Scope, Zeitraum, Testmethodik, Ansprechpartner) und den Betrieb der Plattform nicht unangemessen beeinträchtigen. Der Anbieter wird eine Zustimmung nicht unbillig verweigern; im Fall eines konkreten Sicherheitsvorfalls oder eines begründeten Verdachts auf Sicherheitsmängel werden die Parteien kurzfristig eine angemessene Vorgehensweise vereinbaren. (3) Der Anbieter ist berechtigt, den Zugang bei begründetem Verdacht auf Verstöße gegen diese AGB oder bei akuten Sicherheitsrisiken vorübergehend zu sperren. In dringenden Fällen, etwa bei Angriffen auf die Infrastruktur, kann die Sperrung sofort erfolgen; in sonstigen Fällen nach vorheriger Abmahnung. Die Zahlungspflicht des Kunden bleibt während einer berechtigten Sperrung bestehen. (4) Sofern die Software Dokumentation nutzungsbasierte Limits (z. B. Kontingente / Rate Limits) vorsieht, sind diese einzuhalten.

§ 6 Pflichten des Kunden, GoBD‑Hinweis

(1) Der Kunde verwaltet seine Nutzerkonten eigenverantwortlich und schützt Zugangsdaten vor dem Zugriff Dritter. Er haftet für sämtliche Handlungen, die unter Verwendung seiner Zugangsdaten vorgenommen werden, soweit er den Missbrauch zu vertreten hat. (2) Der Kunde hat Mängel der Plattform unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Kalendertagen nach Kenntnis, in Textform anzuzeigen. Meldungen sollen zur schnellen Bearbeitung über das vom Anbieter bereitgestellte Ticketsystem (oder den benannten Support-Kanal) durch einen benannten Administrator erfolgen. Unterlässt der Kunde die Anzeige, sind Mängelansprüche nur insoweit ausgeschlossen, als der Anbieter infolge der Unterlassung keine Abhilfe schaffen konnte oder sich der Mangel verschlimmert hat; gesetzliche Rechte, insbesondere nach § 536c BGB, bleiben unberührt. Als benannter Support-Kanal gilt die im Impressum bzw. in der Plattform jeweils angegebene Support-E-Mail-Adresse. Andere Kommunikationskanäle (z. B. Telefon, Messenger-Dienste wie WhatsApp) dienen ausschließlich der allgemeinen Kommunikation und sind nicht für die Übermittlung von personenbezogenen Daten aus dem Verantwortungsbereich des Kunden bestimmt; der Kunde wird solche Daten über diese Kanäle nicht bereitstellen. (3) Der Kunde stellt den Anbieter sowie dessen Organe, Mitarbeitende und Erfüllungsgehilfen von sämtlichen Ansprüchen Dritter – einschließlich angemessener, nachweislich entstandener Kosten der Rechtsverfolgung und -verteidigung (Gerichts- und Anwaltskosten, Sachverständigenkosten) – frei, die auf a) einer rechts- oder vertragswidrigen Nutzung der Plattform durch den Kunden oder seine autorisierten Nutzer, b) vom Kunden bereitgestellten Inhalten oder Daten (einschließlich Verletzungen von Urheber-, Marken-, Persönlichkeits-, Wettbewerbs- und Datenschutzrechten), oder c) einem Verstoß gegen diese AGB, insbesondere gegen die Nutzungsbeschränkungen gemäß § 5, beruhen, soweit dies vom Kunden zu vertreten ist. Der Anbieter informiert den Kunden unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche und ermöglicht ihm, soweit rechtlich zulässig, die Verteidigungsführung. Vergleiche bedürfen der vorherigen Zustimmung des Anbieters, welche nicht unbillig verweigert werden darf. Öffentlich-rechtliche Sanktionen (z. B. Bußgelder) sind von der Freistellung nur erfasst, soweit dies gesetzlich zulässig ist; gesetzliche Rückgriffsansprüche bleiben unberührt. Diese Freistellungsverpflichtung unterliegt nicht den Haftungsbegrenzungen des § 12.
(4) Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, sämtliche Ergebnisse, Berechnungen, Vorschläge, Exporte und Dokumente, die durch die Plattform erzeugt werden, vor der weiteren Verwendung (z.B. Übergabe an Buchhaltung, Steuerberater, Banken, Behörden oder Endkunden) auf sachliche, steuerliche und rechtliche Richtigkeit sowie Vollständigkeit zu prüfen. Eine Prüfung, Plausibilisierung oder Freigabe durch den Anbieter findet nicht statt. Der Kunde bleibt alleinverantwortlich für die Einhaltung aller für ihn geltenden handels- und steuerrechtlichen Vorschriften (z.B. GoBD, § 25a UStG, Archivierungspflichten). Die Plattform bildet Standardfälle technisch ab; individuelle Besonderheiten oder komplexe Sachverhalte können unvollständig abgebildet werden und müssen stets vom Kunden geprüft werden. (5) Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten regelmäßig über die Export-Funktionen der Plattform lokal zu sichern, um einem Datenverlust vorzubeugen.

§ 7 Vergütung, Zahlungsbedingungen, Zusatzleistungen, Preisanpassung

(1) Die Vergütung richtet sich nach dem im Bestellprozess (Checkout) gewählten Abonnement oder der jeweils gültigen Preisliste. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Gebühren sind monatlich im Voraus fällig. (2) Optionale Integrationen, Services oder Transaktionen (z. B. erweiterte FIN-Abfragen, Bonitäts-Reports, Fahrzeug-Abfragen, integrierte Drittanbieter o.Ä.), die nicht im Grundabonnement enthalten sind, werden gesondert ausgewiesen. Die Abrechnung erfolgt nach bestätigter Nutzung bzw. Buchung. Überschreitungen von inkludierten Kontingenten (Overages) werden am Periodenende gemäß der jeweils aktuellen Preisliste abgerechnet. (3) Die Abrechnung erfolgt jeweils im Voraus für den Abrechnungszeitraum. Gezahlte Entgelte (Grundgebühren und Entgelte für Zusatzleistungen) sind grundsätzlich nicht erstattungsfähig („No Refund Policy“). Hiervon unberührt bleiben gesetzlich zwingende Rückforderungsansprüche, insbesondere im Fall einer berechtigten außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund wegen einer vom Anbieter zu vertretenden Pflichtverletzung. (4) a) Gerät der Kunde mit fälligen Entgelten in Verzug, kann der Anbieter den Zugang zur Plattform nach Androhung in Textform und einer Nachfrist von mindestens 14 Kalendertagen vorübergehend sperren. b) Bei einem Verzug von mehr als zwei Monatsentgelten ist der Anbieter zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt. (5) a) Kostenbasierte Anpassung: Der Anbieter ist berechtigt, die laufenden Gebühren höchstens zweimal pro Kalenderjahr mit Wirkung für die Zukunft anzupassen, sofern sich die dem Dienst zugrunde liegenden Kostenstrukturen (z.B. Hosting, Personal, externe Dienstleister, Infrastruktur, gesetzliche Anforderungen) wesentlich verändern. Die Anpassung erfolgt nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) und nur in dem Umfang, in dem sich die maßgeblichen Kostenveränderungen auf die Gesamtkalkulation des Dienstes auswirken; Kostensenkungen sind entsprechend zu berücksichtigen. b) Funktionserweiterungen (Feature-Pricing): Stellt der Anbieter dem Kunden im Rahmen des gebuchten Abonnements neue oder wesentlich erweiterte Funktionen bereit, die über den bisherigen Leistungsumfang hinausgehen und objektiv einen Mehrwert für die typischen Anwendungsfälle bieten, kann der Anbieter hierfür die laufenden Gebühren mit Wirkung für die Zukunft angemessen anpassen. Der Anbieter wird in der Mitteilung konkret benennen, welche Funktionserweiterungen den Anlass bilden und welche Preisänderung daraus folgt. c) Mitteilung und Sonderkündigung: Erhöhungen nach a) oder b) werden dem Kunden mindestens sechs (6) Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform unter Angabe der wesentlichen Gründe mitgeteilt. Der Kunde kann den Vertrag bis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung außerordentlich kündigen (Sonderkündigungsrecht). Macht der Kunde von diesem Recht keinen Gebrauch, gelten die neuen Preise ab Wirksamwerden als vereinbart. (6) Die Abwicklung der Zahlungen erfolgt über externe Zahlungsdienstleister (z. B. Stripe Payments Europe, Ltd., Irland). Der Kunde stimmt zu, dass die für die Zahlungsabwicklung erforderlichen Daten (z. B. Name, Anschrift, Zahlungsinformationen) an den Dienstleister übermittelt werden. Die Datenübermittlung erfolgt zum Zweck der Vertragsdurchführung (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Es gelten ergänzend die Nutzungsbedingungen des Zahlungsdienstleisters.

§ 8 Verfügbarkeit und Service Level Agreement (SLA)

(1) Der Anbieter strebt eine Verfügbarkeit der Plattform von 98,5 % im Monatsdurchschnitt am Übergabepunkt (Router-Ausgang Rechenzentrum) an. Die genannte Verfügbarkeit stellt kein Garantieversprechen im Rechtssinne dar, sondern beschreibt ein Service-Ziel. (2) Von der Berechnung der Verfügbarkeit ausgenommen sind: a) angekündigte Wartungsarbeiten (geplante Wartungsarbeiten werden grundsätzlich mindestens 48 Stunden vorher angekündigt; Notfallwartungen können kurzfristig erfolgen); b) Zeiten der Nichtverfügbarkeit aufgrund von Umständen, die nicht im Einflussbereich des Anbieters liegen (z. B. höhere Gewalt, Ausfall öffentlicher Kommunikationsnetze, Störungen beim Cloud-Provider); c) Sperrungen aufgrund von Sicherheitsvorfällen oder Vertragsverstößen des Kunden. (3) Messung, Zeiträume und Reaktionszeiten richten sich nach der Software-Dokumentation. Ein Anspruch auf pauschalierte Servicegutschriften (Service Credits) besteht nicht. Gesetzliche Mängelrechte und die Haftungsregelung in § 12 bleiben unberührt. Bei wiederholter, vom Anbieter zu vertretender wesentlicher Unterschreitung der Zielverfügbarkeit ist der Kunde berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen.

§ 9 Gewährleistung

(1) Der Anbieter leistet Gewähr dafür, dass die Plattform während der Vertragslaufzeit die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit aufweist und den wesentlichen Funktionen gemäß der Software-Dokumentation entspricht. (2) Auftretende Sach- und Rechtsmängel beseitigt der Anbieter innerhalb angemessener Frist. Die Beseitigung kann auch durch das Aufzeigen von Umgehungsmöglichkeiten (Workarounds) erfolgen. (3) Der Anbieter übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Nutzung der Plattform bestimmte wirtschaftliche Ziele oder steuerliche Anerkennungen (z. B. durch Betriebsprüfer) sicherstellt. Algorithmen werden mit kaufmännischer Sorgfalt gepflegt, eine Garantie für die Richtigkeit im steuerlichen Einzelfall ist jedoch ausgeschlossen. (4) Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel gemäß § 536a Abs. 1 BGB wird ausgeschlossen. (5) Klarstellung: Die Gewährleistung nach Abs. 1-2 bezieht sich auf die technische Funktionsfähigkeit der Plattform (Bereitstellung, Bedienbarkeit und Verarbeitung gemäß der Software-Dokumentation) und nicht auf die inhaltliche Richtigkeit fachlicher Ergebnisse. Soweit die Plattform steuerliche oder rechtliche Logiken, Berechnungen oder Beleg-/Vertragsvorlagen bereitstellt, schuldet der Anbieter insoweit ausschließlich die technische Verarbeitung der vom Kunden bereitgestellten Eingaben und Konfigurationen. Eine Gewähr für steuerliche oder rechtliche Richtigkeit, Anerkennung oder Prüfungsfestigkeit im Einzelfall ist ausgeschlossen; § 3 Abs. 2 und § 6 Abs. 4 bleiben unberührt.

§ 10 Datenschutz, AVV, Unterauftragsverarbeiter, KI-Training

(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden im Sinne von Art. 28 DSGVO. Hierfür gilt die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung („AVV“) als integraler Bestandteil dieses Vertrags. Die AVV kommt mit Abschluss des Hauptvertrags (z. B. durch Registrierung und/oder Buchung eines kostenpflichtigen Abonnements) in elektronischer Form zustande und bedarf keiner gesonderten Unterzeichnung. Maßgeblich ist die dem Kunden bei Vertragsschluss bereitgestellte Fassung der AVV (Version/Datum), die der Kunde in dauerhaft speicherbarer Form herunterladen kann. Ein Online-Abruf einer „aktuellen Fassung“ dient lediglich der Information; Änderungen erfolgen ausschließlich nach Maßgabe der Änderungsregelungen in AGB und AVV.
(2) Unterauftragsverarbeiter und deren Standorte sind in der Anlage zum AVV genannt und können gemäß dem im AVV definierten Verfahren ergänzt oder geändert werden. (3) Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) zum Schutz der Daten sind im AVV bzw. dessen Anhang beschrieben. (4) Der Anbieter informiert den Kunden unverzüglich über Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten, soweit diese den Kunden betreffen. (5) Übermittlungen von Daten in Drittländer (außerhalb EU/EWR) erfolgen nur auf Grundlage geeigneter Garantien (z. B. EU-Standardvertragsklauseln / EU-SCC). (6) Der Anbieter ist berechtigt, nicht-personenbezogene, vollständig anonymisierte oder aggregierte Daten für Zwecke der Statistik, Qualitätssicherung, Produktverbesserung und für Branchenanalysen zu nutzen, sofern hierdurch weder der Kunde noch natürliche Personen identifizierbar sind und keine vertraulichen Informationen oder Geschäftsgeheimnisse des Kunden offengelegt werden; § 11 bleibt unberührt. Eine Re-Identifikation des Kunden oder natürlicher Personen ist ausgeschlossen. Trainingsdaten für KI-Funktionen (Künstliche Intelligenz) dürfen keine personenbezogenen Daten enthalten; eine Nutzung von Kundendaten für Trainingszwecke erfolgt nur in vollständig anonymisierter oder aggregierter Form oder mit vorheriger Zustimmung des Kunden in Textform.

§ 11 Informationssicherheit und Vertraulichkeit

(1) Die Parteien verpflichten sich, alle als vertraulich gekennzeichneten oder ihrer Natur nach vertraulichen Informationen (insb. Geschäftsgeheimnisse, technische Details, Kundenlisten) unbefristet geheim zu halten und nur für Zwecke der Vertragsdurchführung zu verwenden. Dies gilt nicht, soweit die Informationen a) der empfangenden Partei bei Offenlegung nachweislich bereits rechtmäßig bekannt waren, b) ohne Verstoß gegen diese Verpflichtung allgemein bekannt werden, c) der empfangenden Partei von einem Dritten rechtmäßig ohne Geheimhaltungspflicht bekannt gemacht werden oder d) von der empfangenden Partei unabhängig entwickelt wurden. Gesetzliche Offenlegungspflichten oder behördliche/gerichtliche Anordnungen bleiben unberührt; die empfangende Partei informiert die andere Partei – soweit rechtlich zulässig – vorab. Der Anbieter darf vertrauliche Informationen an Unterauftragsverarbeiter weitergeben, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist und diese zur Vertraulichkeit verpflichtet sind. (2) Der Anbieter setzt angemessene technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) ein, um die Sicherheit der Plattform zu gewährleisten. (3) Protokoll- und Diagnosedaten dürfen zur Sicherstellung des Betriebs, zur Abwehr von Angriffen und zur Kapazitätsplanung verarbeitet werden.

§ 12 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Übernahme einer Garantie, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie nach dem Produkthaftungsgesetz. (2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. (3) Im Falle der Haftung gemäß Abs. 2 ist die Ersatzpflicht auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. Die Parteien sind sich einig, dass der typischerweise vorhersehbare Schaden angesichts der Art der Leistung (technische Bereitstellung ohne steuerliche Beratung) durch die vereinbarte Vergütung angemessen abgebildet wird. Die Haftung ist daher der Höhe nach wie folgt begrenzt: a) je Schadensfall auf maximal drei (3) Monatsgrundgebühren (netto) des vom Kunden zum Zeitpunkt des Schadensfalls gebuchten Abonnements und b) insgesamt pro Vertragsjahr auf maximal zwölf (12) Monatsgrundgebühren (netto) des vom Kunden zum Zeitpunkt des Schadensfalls gebuchten Abonnements. Die Monatsgrundgebühr ist die monatliche Grundgebühr des Abonnements (ohne nutzungsbasierte Zusatzentgelte/Overages), sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist. (4) Im Rahmen der Haftung nach Abs. 2 und Abs. 3 ist die Haftung für Verlust von Daten auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre. Eine Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden, insbesondere entgangenen Gewinn oder Produktionsausfall, ist ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. (5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten für alle Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, und auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Organe, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

§ 13 Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Die Laufzeit des kostenpflichtigen Abonnements beginnt erst mit dem aktiven Wechsel des Kunden in ein kostenpflichtiges Abonnement (Hinterlegung von Zahlungsdaten und Tarifwahl in der Plattform). Das Abonnement läuft auf unbestimmte Zeit und kann gemäß Abs. 2 gekündigt werden. Die Testphase sowie eine etwaige Read-Only-Nutzung begründen keine Zahlungspflicht. (2) Der Kunde kann das Abonnement jederzeit mit Wirkung zum Ende der jeweils laufenden Abrechnungsperiode kündigen. Maßgeblich ist der im Kundenkonto bzw. auf der In-App-Bestellseite ausgewiesene Zeitpunkt des Periodenendes (MEZ/MESZ). Die Kündigung kann über die Funktion in den Kontoeinstellungen („Cancel Subscription“/„Abonnement kündigen”) erklärt werden. In Textform (z. B. per E-Mail) kann die Kündigung nur erklärt werden, sofern die Kündigungsfunktion in der Software aus technischen Gründen nicht verfügbar ist; in diesem Fall ist sie von einer beim Kundenkonto hinterlegten Administrator-E-Mail-Adresse zu erklären und muss die eindeutige Zuordnung des Kundenkontos ermöglichen. (3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. (4) Mit Ablauf der Abrechnungsperiode, zu der die Kündigung wirksam wird („Vertragsende“), wird der Zugang des Kunden zur Software in einen eingeschränkten Funktionsumfang („Read-Only“) versetzt. In diesem Status kann der Kunde Inhalte einsehen, jedoch keine Änderungen mehr vornehmen sowie keine neuen Datensätze (insbesondere Fahrzeuge, Kunden, Transaktionen) anlegen. Self-Service-Exportfunktionen stehen nach Vertragsende grundsätzlich nicht mehr zur Verfügung, soweit sie nicht gemäß Abs. 5 im Rahmen eines Archiv-Abonnements freigeschaltet sind. Der Kunde kann jedoch innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Vertragsende einmalig die Herausgabe seiner Kundendaten in einem gängigen maschinenlesbaren Format anfordern. Maßgeblich für das Vertragsende ist der im Kundenkonto bzw. auf der In-App-Bestellseite ausgewiesene Zeitpunkt (MEZ/MESZ). Nach Ablauf der Frist besteht kein Anspruch auf Wiederherstellung oder Rekonstruktion von Daten, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. (5) Der Anbieter kann dem Kunden optional ein kostenpflichtiges Archiv-Abonnement („AutaxoArchiv“) anbieten, das über den in Abs. 4 genannten Zeitraum hinaus einen fortgesetzten Zugriff im Read-Only-Status ermöglicht. Im Rahmen des AutaxoArchiv kann der Read-Only-Modus erweitert sein, sodass der Kunde zusätzlich Download- und Exportfunktionen (z. B. für Exporte/Nachweise) nutzen kann; die Anlage neuer Datensätze sowie das Bearbeiten bestehender Inhalte bleibt ausgeschlossen. Preis, Laufzeit und Umfang ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste bzw. der In-App-Bestellseite. Sofern der Kunde kein AutaxoArchiv abschließt, werden die Kundendaten nach Ablauf des in Abs. 4 genannten Zeitraums gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Die Löschung erfolgt hinsichtlich aktiver Kopien binnen dreißig (30) Tagen. Sicherungskopien (Backups) werden im Rahmen der regulären Backup-Rotation überschrieben; maßgeblich sind insoweit die in der AVV (Anlage 1 – TOMs) beschriebenen allgemeinen Rotationsgrundsätze. Auf Wunsch stellt der Anbieter eine Löschbestätigung zur Verfügung.

§ 14 Referenzen, Marketing

(1) Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden unter Nennung des Unternehmensnamens in Wortform (ohne Logo) als Referenz auf der Website und in Vertriebsunterlagen zu nennen, sofern der Kunde dem nicht in Textform widerspricht (Opt-out). (2) Die Nutzung des Kundenlogos oder die Veröffentlichung detaillierter Fallstudien bedarf der vorherigen Zustimmung des Kunden (Opt-in). Diese Zustimmung kann z. B. durch Checkbox im Onboarding oder per E-Mail erteilt werden und ist jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerruflich. (3) Im Falle eines Widerrufs entfernt der Anbieter die Nennung innerhalb einer angemessenen Frist (ca. 14 Tage für Online-Medien). (4) Die Referenznennung nach Abs. 1 erfolgt nur, soweit keine individuelle Vertraulichkeitsvereinbarung oder gesetzliche Geheimhaltungspflicht entgegensteht. Der Kunde kann der Referenznennung jederzeit in Textform widersprechen; der Anbieter wird die Nennung dann innerhalb einer angemessenen Frist entfernen.

§ 15 Änderungen dieser AGB

(1) Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, sofern hierfür ein triftiger Grund vorliegt (z.B. Änderungen der Gesetzeslage oder Rechtsprechung, Sicherheitsanforderungen, Produktweiterentwicklung, Anpassungen an organisatorische Prozesse oder technische Spezifikationen). a) Nicht wesentliche Änderungen (z.B. redaktionelle Klarstellungen, Aktualisierung von Verweisen, Änderungen ohne Nachteil für den Kunden) treten nach Mitteilung in Textform in Kraft. b) Wesentliche Änderungen, die die Hauptleistungspflichten, die Vergütung, die Laufzeit/Kündigung oder die Haftung zum Nachteil des Kunden betreffen, werden dem Kunden mindestens sechs (6) Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Solche Änderungen werden nur wirksam, wenn der Kunde ihnen zustimmt (z.B. durch Bestätigung in der Plattform oder in Textform). Lehnt der Kunde ab oder erteilt er keine Zustimmung, gelten die bisherigen Regelungen fort; der Anbieter ist berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von vier (4) Wochen zu kündigen. c) Für Preisanpassungen gilt § 7 Abs. 5 vorrangig. (2) Funktionale Änderungen oder der Entfall einzelner Funktionen/Integrationen sind zulässig, wenn sie zumutbar sind (insb. wenn gleichwertige Alternativen bereitgestellt werden, eine geringe Nutzungsquote vorliegt oder sich Drittanbieter-Schnittstellen ändern). a) Ankündigungsfrist: Grundsätzlich mindestens sechs Wochen. b) Bei (i) sicherheitskritischen oder gesetzlich gebotenen Änderungen und (ii) kurzfristigen, außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegenden Änderungen von Drittanbieter-Schnittstellen (APIs), die eine fristgerechte Anpassung unzumutbar machen, ist eine kürzere Frist zulässig. Der Anbieter informiert den Kunden unverzüglich nach Kenntnis. c) Der Anbieter stellt – soweit zumutbar – Migrationshinweise oder funktionale Alternativen bereit. d) Sonderkündigungsrecht bei wesentlicher, nicht zumutbarer Verschlechterung.

§ 16 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. (2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Essen, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. (3) Eine Aufrechnung durch den Kunden ist nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Forderungen zulässig. Zurückbehaltungsrechte darf der Kunde nur geltend machen, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. (4) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. (5) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam (Salvatorische Klausel). Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften. (6) Erfüllungsort für alle Leistungen des Anbieters ist der Sitz des Anbieters. (7) Der Anbieter ist berechtigt, diesen Vertrag sowie die sich hieraus ergebenden Rechte und Pflichten ganz oder teilweise auf mit ihm verbundene Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG oder auf Rechtsnachfolger (z. B. im Rahmen eines Asset- oder Share-Deals, einer Umwandlung oder sonstigen Strukturmaßnahme) zu übertragen. Der Anbieter informiert den Kunden hierüber in Textform. Der Kunde darf Ansprüche aus diesem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung des Anbieters abtreten; § 354a HGB bleibt unberührt. (8) Die Bestellseite bzw. das individuelle Angebot, dieser Vertrag einschließlich dieser AGB, der jeweils gültigen Preisliste, der Software-Dokumentation sowie der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) bilden die vollständige Vereinbarung der Parteien zum Vertragsgegenstand und ersetzen alle vorherigen mündlichen oder schriftlichen Absprachen hierzu. Individuelle Vereinbarungen in Textform gehen diesen AGB im Zweifel vor.

§ 17 IP-Freistellung

(1) Der Anbieter stellt den Kunden von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die gegen den Kunden aufgrund der vertragsgemäßen Nutzung der unveränderten Plattform wegen Verletzung von Schutzrechten (insbesondere Urheber-, Marken- oder Patentrechten) geltend gemacht werden, sofern der Kunde a) den Anbieter unverzüglich in Textform informiert, b) die alleinige Verteidigungsführung und Vergleichsverhandlungen dem Anbieter überlässt und c) den Anbieter in zumutbarem Umfang unterstützt. (2) Die Freistellungspflicht entfällt, soweit die geltend gemachten Ansprüche darauf beruhen, dass der Kunde a) die Plattform vertragswidrig nutzt, b) sie mit nicht vom Anbieter freigegebener Software oder Daten kombiniert oder c) eigenmächtige Änderungen an der Plattform vornimmt oder vornehmen lässt. (3) Zur Abhilfe darf der Anbieter nach eigener Wahl a) die Plattform so ändern, dass eine Rechtsverletzung nicht mehr vorliegt, b) dem Kunden das Recht zur weiteren Nutzung verschaffen oder c) die betroffene Funktion ersetzen. Ist dem Anbieter eine solche Abhilfe nicht zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen möglich, darf er den Vertrag hinsichtlich der betroffenen Funktion außerordentlich kündigen und bereits im Voraus bezahlte Entgelte für den Zeitraum nach Wirksamwerden der Kündigung anteilig erstatten. (4) Soweit gesetzlich zulässig, unterliegen Ansprüche des Kunden aus oder im Zusammenhang mit der Freistellung nach diesem § 17 den Haftungsbestimmungen und Haftungsbegrenzungen des § 12 dieser AGB. Unberührt bleiben zwingende gesetzliche Haftungstatbestände gemäß § 12 Abs. 1.

§ 18 Höhere Gewalt

(1) Als höhere Gewalt gelten Ereignisse außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs einer Partei (z. B. Naturkatastrophen, Krieg, Terror, Pandemien, Streik, Ausfall von Strom- oder Telekommunikationsnetzen, Störungen bei Cloud- oder Infrastrukturprovidern, behördliche Anordnungen), die die Erbringung der vertraglichen Leistungen wesentlich beeinträchtigen oder unmöglich machen. (2) Solange und soweit eine Partei aufgrund höherer Gewalt an der Erfüllung ihrer Pflichten gehindert ist, ruhen diese Pflichten; vereinbarte Fristen verlängern sich um die Dauer der Störung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit. (3) Dauert die Störung durch höhere Gewalt länger als 60 aufeinanderfolgende Tage an und ist die Vertragserfüllung dadurch wesentlich beeinträchtigt, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Bereits im Voraus bezahlte Entgelte für den Zeitraum nach Wirksamwerden der Kündigung werden anteilig erstattet.

§ 19 Exportkontrolle & Compliance

(1) Der Kunde versichert, nicht auf einschlägigen Sanktions- oder Embargolisten (insbesondere der EU oder der USA) geführt zu werden und die für ihn geltenden exportkontrollrechtlichen Vorschriften einzuhalten. Der Kunde verpflichtet sich, die Plattform nicht für Transaktionen zu nutzen, die gegen solche Vorschriften verstoßen. (2) Der Kunde verpflichtet sich, alle anwendbaren Anti-Korruptions-, Anti-Bestechungs- und Geldwäscheregelungen einzuhalten. Verstößt der Kunde erheblich gegen diese Pflichten, ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen.

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