Autaxo erkennt 25a-Fälle, sperrt unzulässige Konstellationen und berechnet die Marge automatisch – inkl. Nachweisen in der Belegkette.
Autaxo erkennt automatisch, ob ein Geschäftsvorfall unter § 25a UStG fällt. Einkaufstyp, Herkunft und Fahrzeugstatus werden dabei geprüft. Unzulässige Konstellationen – etwa Neufahrzeuge oder innergemeinschaftliche Erwerbe – werden automatisch gesperrt oder gekennzeichnet.
Das System berechnet die steuerpflichtige Marge präzise nach den gesetzlichen Vorgaben. Einkaufspreis, Verkaufspreis und relevante Nebenkosten werden automatisch berücksichtigt. Dadurch entfällt die manuelle Nachrechnung und das Risiko von Steuerfehlern.
Auch komplexe Konstellationen mit gemischten Beständen (Differenzbesteuerung und Regelbesteuerung) werden automatisch erkannt und korrekt behandelt. Das System sorgt für eindeutige Kennzeichnung und konsistente Buchungsdaten.
Alle differenzbesteuerten Vorgänge werden im Beleg eindeutig als solche gekennzeichnet. Auf der Rechnung erscheinen automatisch die gesetzlich geforderten Hinweise gemäß § 25a UStG. So ist jede Transaktion sofort prüfungssicher dokumentiert.
Autaxo dokumentiert alle differenzbesteuerten Geschäfte automatisch und erstellt auf Knopfdruck ein vollständiges Kfz-Handelsbuch gemäß § 25a Abs. 6 UStG. Margen, Fahrzeugdaten und Belege sind strukturiert abrufbar und exportierbar – ideal zur Vorlage bei Betriebsprüfungen oder für die interne Kontrolle. Das sorgt für maximale Transparenz und Rechtssicherheit.
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